Allgemeine Mietbedingungen

1. Lieferung

Anlieferung und Abholung erfolgen ausschließlich durch den Vermieter mit geeignetem Transportmittel, wobei eine freie Zufahrt gewährleistet sein muss.
Anfallende Wartezeiten werden zum Stundensatz berechnet.
Ist das Be- und Entladen am Bestimmungsort mit dem Fahrzeugkran des Vermieters nicht möglich, hat der Mieter auf seine Kosten das geeignete Hebezeug zur Verfügung zu stellen.
Mängelrügen irgendwelcher Art müssen vom Mieter sofort bei Anlieferung gegenüber dem Vermieter schriftlich angezeigt werden.
Wird der Mietgegenstand in Benutzung genommen, so gilt er als mangelfrei abgenommen.

2. Standortveränderungen

Eine Veränderung dieses Standortes bzw. das  Umsetzen des Mietgegenstandes ist nur dem Vermieter gestattet oder durch geeignetes Hebegerät nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter.
Der Mieter sorgt für eventuell notwendige Aufstellgenehmigungen und Absperrungen.

3. Verlängerung

Eine Verlängerung der Mietdauer ist nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich.

4. Rücktritt

Bei Rücktritt vom Mietvertrag bzw. Nichtannahme des Mietgegenstandes sind eine Monatsmiete sowie sämtliche anfallende Kosten sofort zur Zahlung fällig.

5. Kündigung

14 Tage vor Abholung, wobei die Mietberechnung die Kündigungsfrist beinhaltet.

6. Zahlungsbedingungen

Die Miete wird monatlich voraus berechnet und ist zahlbar jeweils zum Beginn eines Mietmonates, rein netto ohne Abzug zzgl. Mwst.

7. Kündigung von Seiten des Vermieters

Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu beenden:
a) wenn ihm nach Vertragsabschluss bekannt wird, dass der Mieter zahlungsunfähig ist.
b) Wenn der Mieter mit der Zahlung eines fälligen Betrages länger als 10 Tage nach der Mahnung im Rückstand ist oder ein Wechsel zu Protest geht.
In diesen Fällen ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand ohne Anrufen eines Gerichtes auf Kosten des Mieters, der den Zutritt zu den Geräten und den Abtransport zu ermöglichen hat, abzuholen und anderweitig darüber zu verfügen.

8. Eigentum

Der Mietgegenstand bleibt Eigentum der Firma Container-Service Spindler GmbH.

9. Instandhaltung

Der Mieter sorgt für eine sachgerechte Wartung und Pflege.
Beschädigungen jeglicher Art sind dem Vermieter sofort  anzuzeigen.
Notwendige Instandsetzungsarbeiten während der Mietzeit, auch wenn sie durch höhere Gewalt verursacht worden sind, sind sofort sach- und fachgerecht auf Kosten des Mieters vorzunehmen.
Bei Frostgefahr oder Stilllegung sind die Mietobjekte (Sanitär) durch ständiges Heizen bzw. Entleeren der Boiler und Leitungen zu schützen.

10. Versicherung

Der Mieter versichert die Container und Einrichtungen gegen sämtliche Risiken.

11. Rückgabe

Die Container sind bei Abholung transportfertig zu übergeben.

12. Sonstiges

Der Mietvertrag kommt zustande durch die Rücksendung des rechtsgültig unterzeichneten Mietvertrages.

13. Bauseitige Leistungen

- freie Zufahrtmöglichkeit für LKW und Kranfahrzeuge,
- Stromanschlüsse zu den Containern sowie eventuell erforderliche Erdungen,
- Fundamente,
- Baugenehmigungen,
- sanitäre Anschlüsse bis Containeraußenwand.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hohenstein-Ernstthal.

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